5. Mose 16
Das Passafest
1 Beachte den Ährenmonat [1] und feiere das Passa [1] für Jahwe, deinen Gott. Denn im Ährenmonat hat Jahwe, dein Gott, dich nachts aus Ägypten herausgeführt 2 Komm an den Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Passaopfer schlachten: ein Schaf, eine Ziege oder ein Rind 3 Du darfst aber kein Brot dazu essen, das mit Sauerteig zubereitet wurde. Sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brotfladen essen, Brot des Elends, – denn in angstvoller Eile bist du aus dem Land Ägypten ausgezogen – damit du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägypten denkst 4 Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben 5 Du darfst das Passaopfer nicht an irgendeinem deiner Orte schlachten, die Jahwe, dein Gott, dir gibt 6 Sondern an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passaopfer schlachten. Das soll am Abend geschehen, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszugs aus Ägypten 7 Bereite das Fleisch zu und iss es an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. Am nächsten Morgen kannst du nach Hause reisen 8 Sechs Tage sollst du ungesäuerte Brotfladen essen. Am siebten Tag ist eine Festversammlung für Jahwe, deinen Gott. Da darfst du keinerlei Arbeit verrichtenDas Wochenfest
9 Sieben Wochen sollst du vom Beginn der Getreideernte an abzählen 10 Dann sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Fest der Wochen feiern. Dabei bringst du ihm eine freiwillige Gabe mit, je nachdem, wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat 11 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du mit deinen Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. Das soll an dem Ort geschehen, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen 12 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten warst, richte dich nach diesen Weisungen und halte sie einDas Laubhüttenfest
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn Getreideernte und Weinlese beendet sind 14 Als Freudenfest sollst du es begehen mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort 15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, das Fest feiern, und zwar an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem Ertrag und der Arbeit deiner Hände, sodass du dich der Freude überlassen kannst 16 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den Jahwe auswählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Aber man soll nicht mit leeren Händen vor Jahwe erscheinen 17 Jeder bringe das mit, was er geben kann, je nachdem, wie Jahwe ihn gesegnet hatRichter und Aufseher
18 In allen deinen Ortschaften in jedem deiner Stämme sollst du Richter und Aufseher einsetzen. Sie sollen dem Volk mit gerechtem Urteil Recht sprechen 19 Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteiisch sein und kein Bestechungsgeschenk annehmen, denn Bestechung macht weise Leute blind und verdreht die Worte der Gerechten 20 Du sollst der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit folgen, damit du am Leben bleibst und das Land in Besitz nimmst, das Jahwe, dein Gott, dir gibtReinheit des Gottesdienstes
21 Neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichten wirst, darfst du keinen Aschera-Pfahl aufstellen und auch keinen Götzenbaum pflanzen 22 Du darfst dir keine geweihten Steine aufrichten, denn Jahwe, dein Gott, hasst das.[1]: Ährenmonat. Hebräisch: Abib. Entspricht dem April.
Passa. Siehe 2. Mose 12-13.
< 5. Mose 15 5. Mose 17 >
Quellen
Neue evangelische Übersetzung: © 2019 by Karl-Heinz Vanheiden (Textstand 19.04) www.derbibelvertrauen.de
Die Losungen: © Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine. Weitere Informationen finden Sie hier.